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AGB & Datenschutz

Allgemeine Geschäftsbedingungen Tischzeit Catering GmbH
 

1. Vertragsgrundlage und Preis

Die Grundlage unserer Lieferung und Vermietung, sind unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen sind gegenüber uns nur wirksam, wenn Sie im Einzelfall schriftlich vereinbart worden sind. Die gesamten Preise dieser Preisliste verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt. Sind in einem speziellen Fall keine Preise vereinbart, so gelten Preise der Preisliste neuesten Datums.
Liegen zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Termin der Veranstaltung mehr als sechs Monate, kann Tischzeit Catering GmbH aus berechtigtem Grund angemessene Preisänderungen vornehmen. Ein berechtigter Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der von Tischzeit Catering GmbH beauftragte Dienstleister (z.B. Catering- oder Getränke-Service) seine Preise bzw. Konditionen nach Abschluss des Vertrages zwischen Tischzeit Catering GmbH und dem Kunden ändert. In einem solchen Fall ist Tischzeit Catering GmbH berechtigt, die Vergütung entsprechend zu erhöhen.

2. Zahlungsvereinbarungen

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, wird 10 Tage vor Veranstaltungsdatum eine Abschlagszahlung in Höhe von 50% der Netto-Auftragssumme fällig. Die Restzahlung nach Rechnungslegung der Tischzeit Catering GmbH. Zahlungen sind innerhalb von zwei Wochen nach Rechnungslegung fällig.
Ab Verzugseintritt ist Tischzeit Catering GmbH berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen geltend zu machen.

3. Anlieferung, Abholung

Die Anlieferungen und Abholungen erfolgen nach Absprache. Falls weitere Abholungen nötig sind oder gewünscht werden, werden diese gesondert berechnet. Abholungen am Sonntag sind nur nach Absprache möglich und werden gesondert berechnet. Je nach Entfernung berechnen wir eine Fahrtpauschale. Anlieferungen sind immer auf der Basis kalkuliert, dass der Event-Ort ebenerdig oder zumindest per Aufzug erreichbar ist. Sofern hier erschwerte Bedingungen für das Aufbauteam ohne vorherige Information durch den Auftraggeber vorgefunden werden, behält sich die Tischzeit Catering GmbH vor, eine Aufwandspauschale zu berechnen.

4. Reklamationen und Mängel

Der Kunde hat Reklamationen und Mängel zeitnah nach der Übergabe der Lieferung zu beanstanden. Erfolgt diese Beanstandung nicht, gilt die Ware als ordnungsgemäß geliefert.
Dem Auftraggeber bleibt das Recht vorbehalten, die Entstehung eines geringeren Schadens auf Seiten der Tischzeit Catering GmbH nachzuweisen

5. Schadenersatzpflicht

Wir sind dem Kunden zu Schadensersatz wegen Verletzung einer vertraglichen Verpflichtung nur dann gehalten, wenn uns oder einem unserer leitenden Angestellten Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit an der Entstehung des Schadens zur Last gelegt werden kann. Haftungsausschlüsse oder Beschränkungen betreffen nicht die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetzt.

6. Rücktritt, Storno, Absagen
Der Auftraggeber hat das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und somit seine Bestellung zu stornieren. Soweit keine weiteren schriftlichen Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und Tischzeit Catering GmbH getroffen wurden, hat Tischzeit Catering GmbH einen Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Ab Bestätigung des Angebots durch den Auftraggeber erlaubt sich Tischzeit Catering GmbH, bei einer Stornierung, auch wenn diese nur Teilleistungen betrifft, die Arbeiten zu berechnen, die für das Event bereits getätigt wurden, sowie eingekaufte Waren und Kosten bestellter Dienstleister und weiterer beauftragter Gewerke weiter zu belasten.

 Bei einem Rücktritt unter 14 Tagen vor dem vereinbarten Veranstaltungsbeginn, beträgt die vom Auftraggeber zu tragende Rücktrittspauschale 50 % der vereinbarten Auftragssumme. Bei Stornierung ab 7 Tage vor dem Event werden 100 % der Auftragssumme berechnet.

Bei Annullierungen durch den Kunden aufgrund von Situationen, die aus höherer Gewalt resultieren (z.B. Pandemien, Unwetter, gesetzlichen Änderungen), gelten die allgemeinen Stornierungsbedingungen.

Bei Absagen durch Tischzeit Catering GmbH aufgrund von Situationen, die aus höherer Gewalt resultieren, wird dem Kunden ein Guthaben gutgeschrieben, das innerhalb von 12 Monaten für eine vergleichbare Buchung am gleichen Standort eingelöst werden kann.

Ggf. geleistete Anzahlungen werden auf die Stornierungskosten angerechnet

7. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht, Minderung

1. Zahlungsansprüche gegenüber Tischzeit Catering GmbH kann·der Kunde nur aufrechnen, wenn die zur Aufrechnung gestellte Forderung des Kunden unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Gleiches gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes durch den Kunden.

2. Der Kunde ist zu einer Minderung der Vergütung nur berechtigt, wenn die Minderung dem Grunde und der Höhe nach unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

3. Das Recht des Kunden, etwaige Ansprüche auf Rückzahlung minderungsbedingt überzahlter Vergütungen oder sonstige Ansprüche gegen Tischzeit Catering GmbH gesondert geltend zu machen, wird durch vorstehende Regelungen nicht berührt.

8. Teilnehmerzahl

Die voraussichtliche Teilnehmerzahl ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. Spätestens 5 Werktage vor der Veranstaltung hat der Kunde (Auftraggeber) die genaue Teilnehmerzahl schriftlich mitzuteilen. Tischzeit Catering GmbH behält sich vor, evtl. Preisanpassungen bei veränderter Personenanzahl vorzunehmen. Kommen weniger Personen als zuletzt gemeldet, wird die zuletzt bestätigte Personenzahl abgerechnet. Kommen mehr Teilnehmer, wird gemäß der tatsächlichen Teilnehmerzahl abgerechnet.


9. Geschirrbruch und Fehlmengen

Bruch, Fehlmengen oder Beschädigungen sind bei Rückgabe der Vermietungswaren anzugeben und werden gesondert in Rechnung gestellt.

 

10. Eigenes Geschirr & Equipment

Sollten Sie eigenes Geschirr und Equipment benutzen, möchten wir Sie darauf hinweisen, dass das von Ihnen gestellte Geschirr und Equipment von unserem so zu trennen ist, dass es bei der Abholung nicht versehentlich mitgenommen wird. Sollte dies dennoch der Fall sein, bemühen wir uns ihr Geschirr und Equipment in unserem Hause für Sie zur Abholung bereitzustellen, können aber für die Vollständigkeit keine Haftung übernehmen. Bei Abholung muss das

Mietgeschirr in gleicher Weise wie bei der Anlieferung, sortiert, geordnet und gestapelt sein. Bei Anlieferung von Gläsern müssen diese sortenrein in den jeweiligen Körben einsortiert sein. Bei
Nichteinhaltung erlauben wir uns, den zusätzlichen Aufwand zu berechnen.

 

11. Service- und Bearbeitungspauschale

Wir behalten uns vor, bei allen Veranstaltungen eine Service- und Bearbeitungspauschale in Höhe von 1,50 € pro Person zu erheben. Diese beinhaltet sowohl Verbrauchsmaterialien während der Veranstaltung als auch den organisatorischen Arbeitsaufwand im Vorfeld.


12. Änderung des Rechnungsadressaten

Tischzeit Catering weist darauf hin, dass für etwaige Änderungen des Rechnungsadressaten nach Vertragsabschluss eine Gebühr von 5,00 € erhoben wird. Darüber hinaus bleibt der ursprüngliche Vertragspartner (Schuldner) der gleiche. Des Weiteren werden Verzugszinsen in zulässiger Höhe erhoben.

 

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Der Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.
 

14. Datenschutz

Der Auftragnehmer speichert die mitgeteilten personenbezogenen Daten des Kunden. Diese beinhalten Informationen, die eine Identifikation der Person oder des Unternehmens ermöglichen, wie z.B den Namen, die Anschrift, die Telefonnummer oder die E-Mail-Adresse. Die Daten werden ausschließlich zur Abwicklung der mit dem Auftraggeber geschlossenen Verträge verwendet und nach Erfüllung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht.

Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen und Aufhebung des Vertrages müssen schriftlich vereinbart werden. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.


 

Stand  01.01.2024

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